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Bitte beachten Sie: Die nachfolgenden Ausführungen sind nur erste Hinweise. Folgen Sie bitte den angegebenen Links, da vorrangig die Ausführungen auf der Webseite des Zentralen Studierendenservice gelten. Bei Klärungsbedarf fragen Sie bitte dort nach.
Zugangsvoraussetzungen
Studiengangbezogene künstlerisch-gestalterische Eignungsprüfung
Schulbildung
* allgemeine Hochschulreife * Fachhochschulreife * Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte
Nachweis einer mindestens zweijährigen Ausbildung in den Berufsfeldern Goldschmied/Goldschmiedin, Silberschmied/Silberschmiedin, in einem verwandten metallverarbeitenden Beruf wie beispielsweise Kunstschmied/Kunstschmiedin, Metallbildner/Metallbildnerin, Feinmechaniker/Feinmechanikerin oder Zahntechniker/Zahntechnikerin erforderlich. In Ausnahmefällen kann auch der Nachweis in anderen handwerklich-gestalterischen Berufsfeldern wie Tischler/Tischlerin, Schneider/Schneiderin oder Hutmacher/Hutmacherin durch den Prüfungsausschuss anerkannt werden.
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Hinweise zur Feststellung der studiengangbezogenen künstlerisch-gestalterischen Eignung im Fachbereich Design Das Verfahren
Das Verfahren zur Feststellung der studiengangbezognen künstlerisch-gestalterischen Eignung im Fachbereich Design findet einmal jährlich statt.
Die Zulassung zum Verfahren setzt eine Onlinebewerbung voraus. Bewerbungsvordruck für die Zulassung zur Feststellung der Eignung für die Fachrichtung Design bei der Fachhochschule Düsseldorf laden, ausfüllen und ausdrucken. Der Bewerbungsvordruck mit einem Passfoto des Bewerbers müssen bis spätestens 1. Februar des Jahres im Sekretariat des Fachbereich Design Georg-Glock-Str. 15, 40474 Düsseldorf, vorliegen. Später eingehende Bewerbungen können nicht mehr berücksichtigt werden. Online-Anmeldung: Der Link ist nur vom 1. November bis 1. Februar (Anmeldeschluss) geschaltet. Anmeldung zur studiengangbezogenen künstlerisch-gestalterischen Eignung
Das Verfahren zur Feststellung der studiengangbezogenen künstlerisch-gestalterischen Eignung bzw. der besonderen künstlerisch-gestalterischen Eignung erfolgt anhand einer Hausaufgabe, mindestens zehn Arbeitsproben und der Präsentation dieser Arbeiten mit Kolloquium. Dabei geht es nicht nur um die Präsentation von Ergebnissen. Die Vorstellung eines gestalterischen Prozesses von der Idee zur fertigen Arbeit zählt dabei als eine Arbeitsprobe. Über das Ergebnis der Eignungsprüfung erhalten Sie einen entsprechenden Bescheid mit Ihrer Note. Die Wahrnehmung der Beratungsangebote wird empfohlen.
Die Anforderungen Im Rahmen der Hausaufgabe wird die visuelle Umsetzung einer persönlichen Interpretation der Aufgabenstellung mittels selbstgewählter zwei- und/oder dreidimensionaler Medien erwartet. Die Aufgabe muss selbstständig bearbeitet werden. Die Bearbeitung muss zirka vier Wochen später bis zum Termin für die Präsentation und das Kolloquium abgeschlossen sein. Das Ergebnis der Hausaufgabe muss zur Präsentation und zum Kolloquium mitgebracht werden. Die Bearbeitung dieser Aufgabe soll Einsicht darin geben, in welchem Maß die Bewerberin oder der Bewerber befähigt ist, gestalterische Probleme zu erkennen, Lösungswege zu finden und Lösungen zu realisieren. Des Weiteren werden die in der Hausaufgabe zum Ausdruck kommenden Fähigkeiten zur ästhetischen Wahrnehmung, zur Vorstellungskraft und zum Darstellungsvermögen bewertet. Die Arbeitsproben (mindestens zehn Arbeiten) müssen in freier Wahl der für die zwei- und dreidimensionale Bearbeitung zur Verfügung stehenden Darstellungsmedien eigenständig erstellt werden und das besondere Interesse für den gewählten Studiengang zeigen. Mit den Arbeiten sollen die gestalterische Qualität und Intensität in der Umsetzung selbst gestellter Themen in visuelle Formulierungen vermittelt und ablesbar gemacht werden. Die Arbeitsproben müssen zur Präsentation mitgebracht und direkt nach Abschluss der Präsentation von der Bewerberin bzw. dem Bewerber wieder mitgenommen werden. Bewertet wird die Eigenständigkeit in der Wahl eines Themas, die Qualität der Umsetzung und die darin zum Ausdruck kommenden Fähigkeiten zur ästhetischen Wahrnehmung, zur Vorstellungskraft und zum Darstellungsvermögen sowie die Auswahl der vorgelegten Arbeiten.
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 Zusätzlicher Prüfungstermin im SoSe 2012 Im Sommersemester 2012 bietet der Fachbereich Design einmalig einen zusätzlichen Termin zur Prüfung der studiengangbezogenen Eignung für den Studiengang Applied Art and Design an.
Die Prüfung findet am 27.6.2012 statt.
Abweichend vom nachfolgend genannten endet die Frist zur Anmeldung am 25. Mai 2012, der Eingang der Bewerbungsunterlagen muss bis spätestens 28. Mai 2012 erfolgen.
Termine Die Bewerbung zur studienbezogene künsterlisch-gestalterische Eignungsprüfung muss spätestens bis zum 01. Februar, 12.00 Uhr mittags, im Prüfungsamt des Fachbereiches Design, Georg-Glock-Str. 15, Raum NE 44 vorliegen.
Studienbeginn Beginn immer zum Wintersemester. Die Regelstudienzeit beträgt 6 Semester. Bewerbungsfrist: 15. Juli.
Studienberatung Fachhochschule Düsseldorf Zentrale Studienberatung Josef-Gockeln-Straße 9 40474 Düsseldorf
Öffungszeiten: Montag bis Donnerstag: 9:30 - 12:00 Uhr Mittwoch: 13:00 - 15:30 Uhr
Bitte bedenken Sie, dass innerhalb der o.g. Zeit die telefonische Erreichbarkeit eingeschränkt ist. Termine auch nach Vereinbarung. Tel. 0211 4351 684 Tel. 0211 4351 685 Tel. 0211 4351 687
Beratung Termine für allgemeine Beratungen von Studienbewerbern im Fachbereich Design finden Sie unter
http://design.fh-duesseldorf.de/a_aktuelles/termine
Anmeldungen sind nicht erforderlich.
Fachliche Beratung erfolgt durch die Lehrenden des BA-Studiengangs Applied Art and Design im Anschluss an die allgemeine Beratung.
Mappenberatung der Fachschaft Design
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