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Fachbereich Design
 
 
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Bachelor Kommunikationsdesign

Studien- und Zugangsvoraussetzung für den Bachelorstudiengang Kommunikationsdesign

Unsere Zentrale Studienberatung ist Anlaufstelle für alle Studieninteressenten und hilft bei allen allgemeinen Fragen und Problemen rund um das Thema Studium.


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Hochschulbewerber mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung wenden sich für weitere Informationen bitte an unser International Office.
Ausländische Bildungsnachweise müssen auf Gleichwertigkeit mit den deutschen Bildungsnachweisen überprüft werden. Bewerbungen bitte über ASSIST e.V.

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Bitte beachten Sie:
Die nachfolgenden Ausführungen sind nur erste Hinweise.
Folgen Sie bitte den angegebenen Links, da vorrangig die Ausführungen auf der Webseite des Zentralen Studierendenservice gelten. Bei Klärungsbedarf fragen Sie bitte dort nach.

Zugangsvoraussetzungen

Studiengangbezogene künstlerisch-gestalterische Eignungsprüfung

Schulbildung

* allgemeine Hochschulreife
* Fachhochschulreife
* Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte

Nachweis fachpraktischer Tätigkeit

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Hinweise zur Feststellung der studiengangbezognen künstlerisch-gestalterischen Eignung im Fachbereich Design
Das Verfahren


Das Verfahren zur Feststellung der studiengangbezognen künstlerisch-gestalterischen Eignung im Fachbereich Design findet einmal jährlich statt.

Die Zulassung zum Verfahren setzt eine Onlinebewerbung voraus. Bewerbungsvordruck für die Zulassung zur Feststellung der Eignung für die Fachrichtung Design bei der Fachhochschule Düsseldorf laden, ausfüllen und ausrucken.
Der Bewerbungsvordruck mit einem Passfoto des Bewerbers müssen bis spätestens 1. Februar des Jahres im Sekretariat des
Fachbereich Design
Georg-Glock-Str. 15,
40474 Düsseldorf, vorliegen. Später eingehende Bewerbungen können nicht mehr berücksichtigt werden.
Online-Anmeldung:
Der Link ist nur vom 1. November bis 1. Februar (Anmeldeschluss) geschaltet.

Anmeldung zur studiengangbezogenen künstlerisch-gestalterischen Eignung

Das Verfahren zur Feststellung der studiengangbezogenen künstlerisch-gestalterischen Eignung bzw. der besonderen künstlerisch-gestalterischen Eignung erfolgt anhand einer Hausaufgabe, mindestens zehn Arbeitsproben und der Präsentation dieser Arbeiten mit Kolloquium.
Über das Ergebnis der Eignungsprüfung erhalten Sie einen entsprechenden Bescheid mit Ihrer Note.

Die Anforderungen
Im Rahmen der Hausaufgabe wird die visuelle Umsetzung einer persönlichen Interpretation der Aufgabenstellung mittels selbstgewählter zwei- und/oder dreidimensionaler Medien erwartet. Die Aufgabe muss selbstständig bearbeitet werden. Die Bearbeitung muss zirka vier Wochen später bis zum Termin für die Präsentation und das Kolloquium abgeschlossen sein. Das Ergebnis der Hausaufgabe muss zur Präsentation und zum Kolloquium mitgebracht werden. Die Bearbeitung dieser Aufgabe soll Einsicht darin geben, in welchem Maß die Bewerberin oder der Bewerber befähigt ist, gestalterische Probleme zu erkennen, Lösungswege zu finden und Lösungen zu realisieren. Des Weiteren werden die in der Hausaufgabe zum Ausdruck kommenden Fähigkeiten zur ästhetischen Wahrnehmung, zur Vorstellungskraft und zum Darstellungsvermögen bewertet.
Die Arbeitsproben (mindestens zehn Arbeiten) müssen in freier Wahl der für die zwei- und dreidimensionale Bearbeitung zur Verfügung stehenden Darstellungsmedien eigenständig erstellt werden und das besondere Interesse für den gewählten Studiengang zeigen. Mit den Arbeiten sollen die gestalterische Qualität und Intensität in der Umsetzung selbst gestellter Themen in visuelle Formulierungen vermittelt und ablesbar gemacht werden. Die Arbeitsproben müssen zur Präsentation mitgebracht und direkt nach Abschluss der Präsentation von der Bewerberin bzw. dem Bewerber wieder mitgenommen werden. Bewertet wird die Eigenständigkeit in der Wahl eines Themas, die Qualität der Umsetzung und die darin zum Ausdruck kommenden Fähigkeiten zur ästhetischen Wahrnehmung, zur Vorstellungskraft und zum Darstellungsvermögen sowie die Auswahl der vorgelegten Arbeiten.

Termine
Die Bewerbung zur studienbezogene künsterlisch-gestalterische Eignungsprüfung muss spätestens bis zum 01. Februar,
12.00 Uhr mittags, im Prüfungsamt des Fachbereiches Design,
Georg-Glock-Str. 15, Raum NE 44 vorliegen.

Studienbeginn
Beginn immer zum Wintersemester.
Die Regelstudienzeit beträgt 6 Semester.
Bewerbungsfrist: 15. Juli.

Studienberatung
Fachhochschule Düsseldorf
Zentrale Studienberatung
Josef-Gockeln-Straße 9
40474 Düsseldorf

Öffungszeiten:
Montag bis Donnerstag: 9:30 - 12:00 Uhr
Mittwoch: 13:00 - 15:30 Uhr

Bitte bedenken Sie, dass innerhalb der o.g. Zeit die telefonische Erreichbarkeit eingeschränkt ist. Termine auch nach Vereinbarung.
Tel. 0211 4351 684
Tel. 0211 4351 685
Tel. 0211 4351 687

Ansprechpartner im Fachbereich
Informationen zu den besonderen Einschreibungsvoraussetzungen (insbesondere studiengangbezogene künstlerisch-gestalterische Eignungsfeststellungsprüfung):
Sekretariat des Fachbereichs Design
Tel.: 0211 43 51 202


Mappenberatung der Fachschaft Design

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FH Düsseldorf
17.11.2009 - 23:43

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